Die FDP wollte die Rahmenbedingungen für Spieleautorinnen und Spieleautoren verbessern. Im Bundestag hat sie sich dazu mit anderen Parteien einen Schlagabtausch geliefert – und verloren. Wir dokumentieren den gescheiterten Versuch.
Dieser Beitrag stammt aus „Null Ouvert – Magazin für analoge Spielkultur“. Mehr Informationen zu dem Heft findet ihr in diesem Beitrag.
Aufschlag
Am 27. Oktober 2020 stellte die FDP-Fraktion im Bundestag den Antrag „Spiele und Spieleautoren würdigen – Rechtliche und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen verbessern“. Wir haben diesen bereits im November 2020 komplett dokumentiert. Die Fraktion der FDP setzte sich mit dem Antrag dafür ein, Spiele wie Bücher als Teil eines ganzheitlichen Kulturauftrags anzuerkennen. Die FDP verwies auf die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung analoger Spiele und plädierte dafür, eine Regelungslücke zu schließen. Sie wollte erreichen, dass für Brett-und Kartenspiele eine einheitliche Datenbasis geschaffen wird, ein bundesweites Bestandsverzeichnis etabliert wird und die Spieleautoren einen Rechtsanspruch auf Bibliothekstantiemen erhalten. Der Deutsche Bundestag überwies den Antrag am 29. Oktober 2020 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien.
Rückschlag
BT-Drucksache 19/28646, Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Kultur und Medien
Der Ausschuss für Kultur und Medien empfahl am 24. März 2021 die Ablehnung des Antrags. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Für den Antrag stimmten FDP und Die Linke, die AFD enthielt sich.
Die Fraktion der CDU/CSU merkte an, es sei angebracht, die Bedeutung von Spielen zu würdigen. Dies gelte besonders in einer Zeit, in der sich viele Menschen pandemiebedingt zuhause aufhalten müssten. Spiele trügen sowohl online als auch offline dazu bei, in der gegenwärtigen, schwierigen Phase durchzuhalten. Nicht ohne Grund seien Spiele Kulturgut.
Nicht folgen könne die Fraktion der CDU/CSU jedoch der Gleichsetzung der von Spieleautoren entworfenen Spielregeln mit Büchern, wie dies in dem Antrag zum Ausdruck komme. Es gehe zu weit, wenn dies in der Praxis bedeuten würde, Spielregeln wie ein Sachbuch oder einen Roman zu vergüten und die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort damit zu befassen. Der Branche gehe es im Gegensatz zu vielen anderen Wirtschafts-und Industriezweigen aktuell sehr gut, in der Corona-Krise habe sie eine Umsatzsteigerung von über 30 Prozent verbucht. Deshalb sehe die Fraktion der CDU/CSU über die Wertschätzung hinaus keinen akuten Handlungsbedarf und lehne den Antrag der Fraktion der FDP ab.
Die Fraktion der SPD betonte, dass Spiele auch aus ihrer Sicht unzweifelhaft zum Kulturgut gehörten. In der aktuellen Pandemie bewiesen sie ihre Qualität und ihre wichtige gemeinschaftsstiftende Funktion. Es sei der Branche zu gönnen, dass Gesellschaftsspiele zuletzt einen erheblichen Aufschwung erzielt hätten. Die Wahrnehmungsverträge zwischen der VG Wort und Spieleautoren bzw. Verlagen bildeten leider die Rechtsansprüche der Autorinnen und Autoren nicht umfassend ab, weil die Datenerfassung über die Deutsche Nationalbibliothek fehle. Im Kern gehe es tatsächlich um urheberrechtliche und autorenrechtliche Fragen.
Wenngleich die Fraktion der SPD dem Anliegen im Grundsatz aufgeschlossen gegenüberstehe, müsse bedacht werden, dass es letztlich um Kosten der Bibliotheken gehe und insofern die Zuständigkeit der Länder tangiert sei. Es gelte, sich insgesamt mit den Bibliothekstantiemen zu befassen. Dazu gehörten kritische Themen wie der Einstufung von E-Books und der Umgang mit E-Lendings. Branchenvertretungen diskutierten das Thema kontrovers, weshalb der Gesprächs-und Verhandlungsbedarf groß sei. In diesem Kontext wäre es aus Sicht der Fraktion der SPD berechtigt, auch über die Situation der Spieleautoren und Spieleverlage zu sprechen.
Die Fraktion der AfD nannte es abwegig, schriftlich verfasste Spieleanleitungen mit anderen Publikationen gleichzustellen und analog zu vergüten. Trotzdem gehe es letztlich um das Urheberrecht. In diesem Zusammenhang habe sich die Fraktion der AfD in der Vergangenheit immer zugunsten von Urhebern positioniert. Bei dem Antrag der Fraktion der FDP stelle sich allerdings die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Von den Tantiemen, die die Bibliotheken an die Verwertungsgesellschaften pro Ausleihe zu entrichten hätten, komme nach Abzug der Verwaltungskosten kein nennenswerter Betrag bei den Urhebern an. Bedauerlicherweise lasse der Antrag aktuelle, konkrete Zahlen und Quantitäten vermissen. Er kläre nicht auf, ob sich die finanziellen Bedingungen für Spieleautoren tatsächlich spürbar verbessern ließen oder nur die Verwertungsgesellschaften profitierten. Aus anderen Sparten seien einschlägige Erfahrungen bekannt, die auf regelhaft ineffiziente Verwaltungsstrukturen bei den Verwertungsgesellschaften schließen ließen. Da der Antrag der Fraktion der FDP hier keine Lösung anbiete, votiere die Fraktion der AfD mit Enthaltung.
Die Fraktion der FDP hob die Bedeutung von Brett-, Karten-und Gesellschaftsspielen für den Kulturstandort Deutschland hervor. Sie seien Kulturgut und Bildungsmedium zugleich. Zudem sei die Spielebranche ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Bibliotheken böten nicht nur Bücher, CDs und Filme an, sondern auch klassische, analoge Spiele. Bislang erhielten Spieleautoren dafür jedoch weder eine Kompensation noch eine Vergütung, es fehle an Bibliothekstantiemen. Ursächlich dafür sei die fehlende Datenbasis, es gebe kein bundesweites Bestandsverzeichnis. Diese Lücke könnte geschlossen werden, würden analoge Spiele in den Sammlungskatalog der Deutschen Nationalbibliothek aufgenommen, argumentierte die Fraktion, die ihre Forderung durch den Deutschen Kulturrat gestützt sah. Spieleautoren leisteten einen wertvollen Beitrag zum familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt. In Pandemiezeiten sei das besonders wichtig. Spielideen und Spiele zu entwickeln stelle kein Hobby dar, sondern Arbeit, die für viele Menschen die Lebensgrundlage bilde. Menschen sollten von ihrer Arbeit leben können, eine faire Vergütung, wie sie das Urheberrecht vorsehe, sei daher auch Spieleautoren zu garantieren.
Die Fraktion der FDP schenke den kreativen Köpfen hinter den Spielen die notwendige Aufmerksamkeit. Zum gebotenen Respekt gehöre selbstverständlich eine auskömmliche Vergütung.
Die Fraktion DIE LINKE. unterstützte den Antrag, Spieleautorinnen und -autoren zu würdigen und rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern stehe oben auf der Agenda, gerade weil Spiele in Zeiten der Pandemie ihre Bedeutung besonders unter Beweis stellten. Schon seit längerem setzten sich Vertreter/-innen aus verschiedenen Bereichen für eine gleichberechtigte Behandlung des Spiels im Kulturbetrieb ein. Dass der vorliegende Antrag die Rolle von Autorinnen und Autoren gestärkt sehen wolle, decke sich mit Forderungen, die die Partei DIE LINKE bereits vor Jahren in ihren kulturpolitischen Leitlinien erhoben habe.
Spiele betrachte die Fraktion DIE LINKE. wie Bücher als Teil eines ganzheitlichen Kulturauftrags, der Zugänglichkeit in öffentlichen Bibliotheken einschließe. Würden Spiele in den Sammlungskatalog der Deutschen Nationalbibliothek aufgenommen, würden sie sichtbarer und als Kulturgut anerkannt. Ihre gesellschaftliche Relevanz als wichtiges Medium in Bildung und Soziokultur würde so besser berücksichtigt. Der hohe künstlerische und handwerkliche Standard deutscher Spiele sei international beispielgebend. Spieleautorinnen und -autoren sowie Verlage könnten zwar schon Wahrnehmungsverträge mit der VG Wort abschließen, würden mangels Datengrundlage aber nur minimal vergütet. Dieser Zustand sei nicht mehr zeitgemäß.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN argumentierte, gegen Spiele habe niemand etwas einzuwenden, alle wüssten sie zu schätzen. Von daher sei das Anliegen des Antrags nachvollziehbar und wert, unterstützt zu werden. Ein kritischer Punkt sei allerdings das Urheberrecht, dessen Novelle aktuell diskutiert werde. Die Materie sei komplex, eine echte Lösung biete der Antrag der Fraktion der FDP nicht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehe im Moment wichtigere Bereiche, die dringend Unterstützung brauchten, und teile nicht die Auffassung, die Frage der Vergütung müsse an die Aufnahme von Spielen in die Deutsche Nationalbibliothek gekoppelt werden.
Das kulturelle Erbe in Deutschland werde von verschiedenen staatlichen und privaten Einrichtungen gesammelt und bewahrt. So kümmere sich das Deutsche Spielearchiv in Nürnberg um Spiele, sammle und verzeichne sie. Um die Vergütung hinreichend abzusichern, bedürfe es besserer individueller Vereinbarungen der VG Wort mit den Spieleautorinnen und -autoren und einer konkreten Vereinbarung der Deutschen Nationalbibliothek mit der Verwertungsgesellschaft. So ließe sich eine angemessene Vergütung der Spieleautorinnen und Spieleautoren sicherstellen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehne den Antrag ab, weil es wichtiger sei, den digitalen Wandel insgesamt zu bewältigen. Dazu sei die stetige Finanzierung und solide Ausstattung der wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in technischer und personeller Hinsicht entscheidend.
Nachschlag
Die Spiele-Autoren-Zunft (SAZ), die die Interessen von Spieleautorinnen und -autoren vertritt, schrieb am 28. April 2021 als Reaktion auf die Ablehnung des FDP-Antrags im Ausschuss Kultur und Medien einen Brief an alle Ausschuss-Mitglieder.
Grußformel und Anrede,
in Ihrer Ausschusssitzung vom 07. April 2021 wurde der Antrag der FDP „Spiele und Spieleautoren würdigen – Rechtliche und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen verbessern“ behandelt und leider abgelehnt. Da die Ablehnungsbegründungen zum Teil auf irrigen Annahmen beruhen, möchten wir kurz auf diese eingehen, um künftige Diskussionen auf eine besser informierte Basis zu stellen.
Die CDU/CSU-Fraktion sagte u.a., „Es gehe zu weit, wenn dies in der Praxis bedeuten würde, Spielregeln wie ein Sachbuch oder einen Roman zu vergüten und die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort damit zu befassen.“
Richtig ist jedoch, dass schon jetzt die Bibliothekstantieme durch die VG Wort selbstverständlich auch für Spiele ausgeschüttet wird – allerdings auf Grundlage einer ungenügenden Datenbasis, weil Spiele nicht im Sammlungskatalog der DNB enthalten sind. Damit wird der Rechtsanspruch auf diese Tantieme nur unzureichend erfüllt. Richtig ist auch, dass Spiele selbstverständlich auch unter das Urheberrecht fallen – mehr dazu in der Zusammenfassung auf Seite 3.
Die Fraktion der AFD befürchtet, „von den Tantiemen, die die Bibliotheken … pro Ausleihe zu entrichten hätten, komme nach Abzug der Verwaltungskosten kein nennenswerter Betrag bei den Urhebern an.“
Richtig ist, dass lt. Geschäftsbericht 2019 der VG Wort deren Verwaltungsaufwendungen insgesamt 7,04 % aller Einnahmen (156 Mio. Euro) betrugen. Im Teilbereich „Bibliotheks-tantieme“ wurden knapp 13 Mio. Euro an Urheber und Verlage ausgeschüttet. Die Budgets der Bibliotheken werden davon nicht berührt – siehe auch die Replik zur SPD.
Die Fraktion der SPD steht dem Anspruch zwar grundsätzlich positiv gegenüber, befürchtet aber ebenfalls, dass es „um Kosten der Bibliotheken gehe“.
Richtig ist, dass die Bibliothekstantieme aus einem gemeinsamen, speziellen Topf von Bund und Ländern getragen wird, der dann den Verwertungsgesellschaften zur Ausschüttung gemäß § 27 Abs. 2 UrhG zur Verfügung gestellt wird.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN meint u.a., es bedürfe „besserer individueller Vereinbarungen der VG Wort mit den Spieleautorinnen und Spieleautoren“ und verweist auf das Deutsche Spielearchiv in Nürnberg.
Richtig ist, dass Spieleautor*innen selbstverständlich die gleichen Vereinbarungen und Bedingungen bei der VG Wort erhalten wie alle anderen Urheber*innen. Das Deutsche Spielearchiv in Nürnberg als Teil der Museen der Stadt Nürnberg sammelt nur nach bestimmten Schwerpunkten und verfügt daher auch nicht über eine umfassende Datenbasis, die mit der DNB vergleichbar wäre. Diese genügt auch nicht den Kriterien der VG Wort, mangels einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung.
Die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag der FDP unterstützt und in ihrer Stellungnahme den relevanten Sachverhalt absolut korrekt dargestellt. Dafür bedanken wir uns.
Zusammenfassung
Spiele in den Sammlungskatalog der Deutschen Nationalbibliothek: Spiele haben in der Ausleihe der öffentlichen Bibliotheken einen zunehmenden Anteil. Da die an die VG Wort gemeldeten Titel aber nur zu einem geringen Umfang in den Referenzdatenbanken von DNB und VLB enthalten sind, gehen viele Spieleautor*innen und Spieleverlage bei der Ausschüttung der Bibliothekstantieme leer aus. Die Aufnahme von Spielen in den Sammlungskatalog der DNB unterstützt auch der Deutsche Kulturrat; ebenso akzeptiert die VG Wort nur auf diesem Wege eine verlässliche und anerkannte Datenbasis.
Rechtsanspruch: Auf die Bibliothekstantieme bei Ausleihen in den öffentlichen Bibliotheken besteht für alle Urheber*innen ein Rechtsanspruch. Ein Rechtsgutachten zu diesem Thema liegt einigen Ihrer Kolleg*innen bereits seit Mai 2019 vor. Gerne schicken wir Ihnen das PDF-Dokument auf Anforderung zu.
Kulturgut Spiel: Als vielfach genutztes Bildungsmedium und „mit ihrer Gemeinschaft stiftenden Kraft“ (Monika Grütters) haben Spiele eine bedeutende, leider oft unterschätzte gesellschaftliche Relevanz und verfügen somit auch über viele Gemeinsamkeiten mit anderen medialen Kulturwerken. Dies bedarf einer deutlich stärkeren öffentlichen Anerkennung.
Urheberrecht: Der Werkcharakter von Spielen und der Status von Spieleautor*innen als Urheber*innen wird in den Verträgen mit Verlagen nicht angezweifelt. Dabei unterliegen sie – wie alle Werke – den Anforderungen nach § 2 UrhG. Eine Nicht-Gleichstellung mit anderen Urheber*innen verkennt den Werkcharakter von Spielen.
Der bekannte Urheberrechtsexperte Professor Dr. G. Schricker schrieb dazu: „Spiele gehören grundsätzlich zum urheberrechtlichen Schutzbereich der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Nicht nur die formale Ausgestaltung, sondern auch die individuelle Konzeption und Spielregel können Urheberrechtsschutz beanspruchen.“ (GRUR Int. 2008-3)
Auf eine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling (CDU) bestätigte 2014 der Parlamentarische Staatssekretär und MdB Christian Lange im Auftrag des Ministers Heiko Maas, dass „Spiele und Spielregelwerke vom Schutz des Urheberrechts umfasst sein können. … Ob dies der Fall ist, ist wie bei anderen Werkformen eine Frage des Einzelfalls.“
Ausblick: Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Anmerkungen für künftige Überlegungen und Diskussionen aufgreifen und sie auch an Ihre Kolleg*innen in den anderen, mit dem Antrag befassten Ausschüssen weiterleiten würden.
Gerne stehen wir Ihnen für ausführliche Gespräche zu dem Thema zur Verfügung, denn wir werden das Ziel einer Durchsetzung unseres Rechtsanspruches natürlich weiter verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Beiersdorf Referent für Urheberthemen und politische Kommunikation
Niederschlag
Der Deutsche Bundestag folgte am 10. Juni 2021 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien. Der Ausschuss empfahl, den FDP-Antrag abzulehnen. SPD, Grünen und CDU/CSU stimmten im Bundestag gegen den FDP-Antrag, Linke und FDP stimmten dafür. Die AFD enthielt sich.
Aktualisierung am 25. November 2021
Die neue Ampel-Koalition will analoge Spiele in den Sammlungskatalog der Deutschen Nationalbibliothek bringen: Der Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN und FDP definiert im Abschnitt Kultur- und Medienpolitik: „Analoge Spiele sollen im Sammelkatalog der Deutschen Nationalbibliothek benannt werden können.“ Die Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) schreibt dazu in einer Pressemitteilung: „Auch wenn die Formulierung etwas wachsweich geraten ist, ist das ein Meilenstein in der Durchsetzung unserer langjährigen Forderung. Die Aufnahme von analogen Spielen in den Sammlungskatalog der DNB ist ein entscheidender Schritt zur Realisierung des Rechtsanspruches auf Bibliothekstantieme, der bei der Ausleihe von Spielen durch öffentliche Bibliotheken entsteht. Hierfür fehlt bis zum heutigen Tag eine umfassende und rechtlich anerkannte Datengrundlage. Dies ist aber eine Voraussetzung für die Ausschüttung der Bibliothekstantieme durch die VG WORT. Auch die öffentliche Anerkennung des Kulturguts Spiel wird dadurch endlich sichtbar und Wirklichkeit. Wir danken allen bisherigen Mitstreitern bei der Erarbeitung und Durchsetzung unserer Forderung: der Initiative Urheberrecht, aus deren Kreis schon 2013 die Anregung für diese Lösung kam; dem Deutschen Kulturrat, der sich bereits 2015 diese Forderung in einer Entschließung zu eigen machte, und natürlich den Kulturpolitikern der kommenden Ampel-Koalition, die dieses Ziel im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. In der praktischen Umsetzung werden sicher noch einige Hürden zu nehmen sein. Wir werden uns daher in den kommenden Monaten und Jahren mit aller Kraft für eine praxisgerechte Lösung einsetzen und hoffen dabei auf weitere Unterstützung.