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Promos als Bestechungsgeschenke

Wählerstimmen, Likes und Daumen hoch: Verlage konkurrieren bei Spielepreisen um den Sieg und auf Neuheitenlisten um Aufmerksamkeit. Manchmal überschreiten sie dabei Grenzen und bestechen Wähler und Nutzer mit Promos. Zwei aktuelle Ereignisse geben Anlass zum Nachdenken.


Hinweis: Der Artikel erschien erstmals 2018 in der spielbox.

Mit Sascha Mörs hatte niemand gerechnet. Der BWL-Student mit roten Lippen, schwarzen Handschuhen und einer blonden Perücke gewann 2010 einen Model-Wettbewerb auf Facebook. Der Versandhändler Otto suchte damals ein neues weibliches Gesicht für seine Fanpage. Fast 50.000 Frauen und Mädchen machten mit. Die Facebook-Nutzer durften abstimmen, welche von ihnen gewinnt. Gegen Mörs hatte keine Frau eine Chance. 23.000 Nutzer waren von seiner Spaßaktion begeistert und wählten den Mann in Frauenkleidern auf den ersten Platz. Klara Weissensel, die Zweiplatzierte, erhielt nur 16.000 Stimmen.

So funktionieren Publikumsabstimmungen. Wer die meisten Anhänger mobilisiert, gewinnt. Manchmal sind das diejenigen mit den besten Ideen, Fotos oder Produkten, manchmal nicht. Das gilt für alle Publikumsabstimmungen, auch für politische Wahlen. Sie sind eine besondere Form der Publikumsabstimmung und konstituierend für Demokratien, vorausgesetzt sie sind allgemein, frei, gleich und geheim. Das ist nicht immer so. Einige Despoten, Diktatoren und Pseudo-Demokraten berauschen sich so an ihrer Macht, dass sie Wahlen manipulieren oder Stimmen kaufen. In Deutschland ist das verboten. In Paragraph 108b des Strafgesetzbuchs steht: Jeder, der Wählern für ihre Stimme Geschenke anbietet oder verspricht, muss eine Geldstrafe zahlen oder bis zu fünf Jahre ins Gefängnis.

Stimmkauf gibt es nicht nur in der Politik, sondern auch in der Spieleszene. Er ist nicht verbreitet, aber zwei aktuelle Ereignisse geben Anlass zum Nachdenken. Erster Fall: Der YouTuber Stephan Gust animierte seine Zuschauer, beim Deutschen Spiele Preis 2018 (DSP) für Klong! abzustimmen. Er sagte in einem Video, er habe ein Ding mit dem Schwerkraft Verlag am Laufen. Wenn das Spiel gewinne, würde der Verlag eine Promokarte für seine Zuschauer veröffentlichen. Der Schwerkraft Verlag distanzierte sich von der Aussage schnell. Trotzdem wählten laut DSP zahlreiche Nutzer Klong! ohne weitere Spiele zu nennen. Die Verantwortlichen erklärten die Stimmen für ungültig und beendeten die Abstimmung für den DSP einige Tage früher als geplant. Zwar hätte Klong! laut DSP durch die Manipulation nie den ersten Platz erreicht, wäre aber wohl um einen Platz in der Top-10-Liste nach oben geklettert. Zweiter Fall: Einige Verlage versprachen Messebesuchern Promos, wenn diese ihre Spiele in der Gen-Con-Neuheitenliste von BoardGameGeek (BGG) mit einem „Daumen hoch“ bewerteten. „Nutzer haben uns in einigen Fällen auf solche Wettbewerbe und Promos aufmerksam gemacht. Wir haben daraufhin die Verlage kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass das nicht erlaubt ist“, sagt Eric W. Martin, News Editor bei BGG.   

Was ist zulässig, was nicht?

Gespräche mit Pressesprechern, Verlegern, Redakteuren und Autoren zeigen: Alle verurteilen es, Promos für Stimmen oder Likes zu versprechen. Doch wann endet die wünschenswerte Mobilisierung von Fans und wann beginnt die unzulässige Beeinflussung von Abstimmungen? Dürfen Verlage Anzeigen schalten, in denen sie Nutzer aufrufen, ihre Spiele zu wählen? Ist es in Ordnung, wenn Verlage Erklärbären per Mail dazu aufzufordern, für ein bestimmtes Spiel abzustimmen? Ist es vertretbar, wenn ein deutscher Verlag das DSP-Abstimmungsformular ins Englische übersetzt und allen Unterstützern seiner Kickstarter-Kampagne eine Schritt-für-Schritt-Anleitung schickt, die zeigt, wie sie für sein Spiel abstimmen? Und was ist mit Bloggern? Sollten sie verraten, für welche Spiele sie abstimmen? Dürfen sie ihren Lesern empfehlen, ein bestimmtes Spiel zu wählen?

„Es ist aus unserer Sicht legitim, Menschen auf Preise aufmerksam zu machen und zu motivieren für Spiele, die gefallen, abzustimmen. Das hilft auch den Preisen. Je mehr Personen abstimmen, desto repräsentativer ist das Ergebnis. Nicht zulässig sind aus unserer Sicht Aufrufe zur Abstimmung für bestimmte Spiele gegen eine Honorierung in irgendeiner Form. Im Übrigen fänden wir auch Boykott-Aufrufe gegenüber Spielen von Wettbewerbern unzulässig“, sagt Silke Ruoff, Sprecherin des Kosmos-Verlags. Das sieht auch Matthias Nagy so. Der Verlagsinhaber von Frosted Games sagt: „Wenn [für eine Stimme] eine Gegenleistung in Aussicht gestellt wird, wäre für mich eine Linie überschritten. Ich möchte auch nicht bei einer Kommunalwahl vom Bürgermeister versprochen bekommen, zehn Euro zu erhalten, wenn ich nachweise, dass ich ihn gewählt habe. Das ist für mich Stimmenkauf.“ Martin sagt: „Ein Verlag kann Spieler bitten, ein Spiel zu bewerten, aber er sollte dafür keine Gegenleistung anbieten, da dieser einer bezahlten Werbekampagne gleicht. Wir wollen, dass Nutzer Bewertungen, einen Daumen hoch oder Kommentare veröffentlichen, weil sie sich dazu inspiriert fühlen, nicht weil ihnen etwas versprochen wurde.“

Verhaltenskodex für Verlage

Was ist richtig? Was ist falsch? In Deutschland haben sich einige Blogger in den vergangenen Jahren darüber Gedanken gemacht. Das Brettspiel-Bloggernetzwerk Beeple, hat einen eigenen Verhaltenskodex formuliert, den alle Mitglieder anerkennen. Andere Blogs wie zum Beispiel die Spiele-Akademie bekennen sich zum Blogger Relations Kodex. Es gibt aber auch nach wie vor Blogger und YouTuber, die sich zu keinem Kodex bekennen, zum Beispiel Gust. Die aktuellen Ereignisse bieten einen neuen Anlass, sich mit Kodizes auseinanderzusetzen. Man kann und sollte in den Verhaltensrichtlinien einzelne Formulierungen immer wieder hinterfragen, denn anders als die zehn Gebote sind sie nicht in Stein gemeißelt. Die Kodizes sollten wie der Pressekodex für Journalisten von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Vielleicht könnte man in Zukunft einen Absatz ergänzen, der klärt, wie Blogger mit Publikumsabstimmungen und Neuheitenlisten umgehen. Nicht nur Blogger sollten ihr Verhalten reflektieren, sondern auch ihre Leser und Zuschauer: Wollen sie wirklich Verlage unterstützen, die Promos für Stimmen versprechen? Und warum – wenn man schon mal dabei ist – nicht mal generell den Promo-Hype kritisch hinterfragen?

Kommen wir zu den wichtigsten Akteuren bei diesem Thema: den Verlagen. Sie produzieren Promos. Sie animieren Fans dazu, im Gegenzug für Promos ihre Spiele zu liken oder zu wählen. Auch wenn dieses Verhalten nur sehr wenige Verlage an den Tag legen, schaden sie damit der Glaubwürdigkeit von Preisen und Neuheitenlisten und damit langfristig sich selbst und der Branche. Blogger haben angefangen, ihr Rollenverständnis zu hinterfragen. Sie haben Verhaltensregeln formuliert. Jetzt sind die Verlage an der Reihe. Auch sie sollten sich zu Verhaltenskodizes bekennen. In diesen könnte man verschiedene Dinge klären, zum Beispiel den Umgang mit Autoren, Illustratoren und Bloggern. Aber auch das eigene Verhalten bei Preisen und Abstimmungen. „Eine Art freiwillige Selbstverpflichtung ist eine interessante Idee. Meines Wissens gibt es auf Verlagsebene noch nichts in dieser Richtung. Eindeutige Regelungen und Absprachen halte ich für eine gute Sache, da sie die Zusammenarbeit klarer ausgestalten“, sagt Robin de Cleur, Sprecher von Asmodee Deutschland. „Für uns ist Fairness und ein gutes Miteinander in der Branche so selbstverständlich, dass wir einen solchen fest definierten Kodex eigentlich für nicht notwendig hielten. Aber die aktuelle Geschichte zeigt, dass es scheinbar doch kein ganz einheitliches Verständnis von Fairness und Neutralität bei Bewertungs- und Abstimmungsprozessen gibt. Grundsätzlich unterstützen wir eine Verbesserung der Gewährleistung von Fairness und Neutralität sehr gerne“, sagt Silke Ruoff von Kosmos. Andere Verlage sind ebenfalls offen für solch einen Kodex. Es sollte also nur eine Frage der Zeit sein, bis dieser ausformuliert ist.

Schließen wir mit den letzten Beteiligten: den Veranstaltern von Publikumspreisen und den Erstellern von Neuheitenlisten. Sie trifft keine Schuld an den Ereignissen, trotzdem leiden sie darunter. Dabei hat der DSP einiges getan, um Manipulationen vorzubeugen und sie in seinen Teilnahmebedingungen verboten. Außerdem prüft laut Veranstalter ein unabhängiges Marktforschungsinstitut alle abgegebenen Stimmen und wertete diese aus. Wie genau, dazu wollte der DSP sich nicht äußern. Im kommenden Jahr soll das Abstimmungsverfahren weiter optimiert werden, damit sich ein Vorfall wie 2018 nicht wiederholt. Details dazu sind noch nicht bekannt. Vielleicht hilft zusätzlich noch etwas mehr Transparenz. Der DSP veröffentlicht auf seiner Internetseite momentan nur die Preisträger der vergangenen Jahre, ohne Gesamtpunktzahl oder eine Punkteverteilung. Wenn die Punkteverteilung für die ersten zehn Plätze öffentlich wäre, könnten Interessierte besser nachvollziehen, wie das Ergebnis zustande gekommen ist.

BGG verbietet in seinen Community Rules ebenfalls gekaufte Bewertungen oder Likes. Martin sagt dazu: „Ich kann mich täuschen, aber ich glaube daran, dass es ausreicht, ein gutes Produkt herzustellen und es den Spielern zu präsentieren. Mehr braucht es nicht um Menschen davon zu überzeugen, für ein Spiel abzustimmen, vorausgesetzt sie wissen, dass es solche Abstimmungsmöglichkeiten gibt.“ Bleibt zu hoffen, dass Martin Recht behält.

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