Coronavirus: Hygienekonzept für Spieleabende

Foto: Markus Distelrath, Pixabay

Dürfen nach den Corona-Lockerungen wieder Spieleabende stattfinden? Und wenn ja, wie müssen Hygienekonzepte dafür aussehen? Ein interaktives Dokument.


Jede und jeder kann, darf und soll das Konzept ergänzen, konkretisieren oder verbessern. Das Konzept steht unter einer Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Aktualisierung am 30. Juli 2020
* Hygienekonzept des Brettspielcafés Würfel & Zucker, https://wuerfelundzucker.de/corona-infos/
* Hygienekonzept Spielwiesn München, https://www.spielwiesn.de/sw/besucher#corona
* Hygienekonzept „Jung und Alt Spielt“, https://www.jungundaltspielt.de/index.php/2020/es-wird-wieder-gespielt-spielecafe-der-generationen-oeffnet-ende-juli/

Stand vom 17. Mai 2020

Entstehungsgeschichte

Eigentlich sollte dies ein klassisches Ratgeberstück werden, also ein Text, der bei einem konkreten Problem hilft. Ich, Sebastian Wenzel, hatte Ludotheken, Verlage, Spieleclubs und Spielecafés angeschrieben und folgende Frage gestellt: Veranstaltet ihr schon wieder Spieleabende und wenn ja, wie stellt ihr sicher, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden? Alle, die geantwortet haben, veranstaltet im Moment keine Spieleabende. Deshalb wird dies nun kein klassisches Ratgeberstück, sondern ein interaktives Dokument. Es ist der Versuch, gemeinsam ein Hygienekonzept für Spieleabende zu erstellen, das – wann auch immer es so weit ist – alle, die möchten, verwenden können.  Ich habe keine Ahnung, ob es unter diesen Bedingungen überhaupt realistisch ist zu spielen und ob es sich lohnt, Arbeit in dieses Dokument zu stecken. Ich habe trotzdem damit angefangen. 🙂

Auch andere Blogs haben das Thema aufgegriffen, siehe zum Beispiel spielevater.de/allgemein/spielen-mit-covid und wildbits.de/2020/05/17/hygienekonzept-fuer-brettspieler.

Entwurf Hygienekonzept

1. Vorbemerkungen

  1. Das nachfolgende Konzept ist eine Hilfestellung und Empfehlung. Es ersetzt keine Beratung durch Experten oder Fachbehörden. Alle, die an der Erstellung dieses Dokumentes mitgearbeitet haben, übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

  2. Da die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sich (nicht nur) im Detail unterscheiden können, ist der Text absichtlich etwas allgemeiner aufgebaut. Immer wenn ihr ein XX findet, gelten spezifische Landesregelungen.

  3. Es macht einen Unterschied, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Spieleabend handelt. Private Spieleabende, an denen nur Personen eines gemeinsamen Hausstandes teilnehmen, sind erlaubt, auch ohne besondere Hygienekonzepte. Privaten Spieleabende mit Personen aus mehreren Hausständen sind mit maximal XX Personen erlaubt, dabei müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Öffentliche Spieleabende sind nur mit maximal XX Personen erlaubt, dabei müssen Hygiene- und Abstandsregeln und gegebenenfalls weitere Auflagen eingehalten werden.

Exemplarisch hier die Vorgaben aufgedröselt für Hessen.

Öffentlicher Spieleabend
Entscheidend ist momentan (Stand 16. Mai) die Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Laut Paragraph 1, Absatz 2, 4 sind demnach Spieleabende möglich, wenn …

a) ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
b) die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigt […],
c) maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden […] in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird und
d) Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden; […]
e) geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden und
f) Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind

Privater Spieleabend
Entscheidend ist momentan (Stand 16. Mai) auch dafür die Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Darin steht unter Paragraph 1, Absatz 4 : „Außerhalb des öffentlichen Raums sind Zusammenkünfte nur einem engen privaten Kreis oder als Veranstaltungen unter den besonderen Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 4 gestattet.“

Was genau ein „enger private Kreis“ ist, ist leider nicht definiert. Ein Spieleabend, bei dem sich mehrere Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen und der nicht in einem Privathaushalt stattfindet, dürfte aber meiner Meinung nach wahrscheinlich nicht als „enger privater Kreis“ gelten. Wenn das tatsächlich so ist, wäre der private Spieleabend eine Veranstaltung und es würden die selben Vorgaben gelten wie für öffentliche Spieleabende.

Unabhängig davon, müssen nach Paragraph 1, Absatz 5 bei jeglichen Zusammentreffen, also auch bei einem Spieleabend in einem „engen privaten Kreis“ die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. In Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.

Empfehlungen des Robert Koch-Instituts
Auf den Seiten des RKI steht in einer FAQ unter anderem: „Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Abstand zu anderen Personen (mindestens 1,5 Meter), die Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Auch aufs Händeschütteln sollte verzichtet werden. „

Zu Fragen zu Übertragungsrisiken durch Gegenstände verweist das RKI  auf das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das schreibt auf dieser Seite: „Für SARS-CoV-1 konnte gezeigt werden, dass das Virus bis zu 6 Tage auf bestimmten Oberflächen infektiös bleibt, jedoch auf z.B. Papier und andern porösen Materialien schon nach wesentlich kürzerer Zeit inaktiviert wird. Aus ersten Untersuchungen geht hervor, dass SARS-CoV-2 ähnliche Eigenschaften zeigt. […] Eine Kontamination der Oberflächen in der unmittelbaren Umgebung von infizierten Personen ist nicht auszuschließen. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen jedoch bisher nicht vor.

2. Verhaltensregeln

  1. Ein Spieleabend findet nur statt, wenn eine verantwortliche Person anwesend ist, die die Einhaltung des Hygienekonzepts kontrolliert und sicherstellt.

  2. Es kommen nur absolut symptomfreie Personen zum Spieleabend. Wer typische Covid-19-Symptome wie Husten und Fieber hat, bleibt zu Hause und kontaktiert seinen Hausarzt telefonisch. Dies gilt auch bei Durchfall, Übelkeit, nicht erklärbarer starker Müdigkeit und Muskelschmerzen sowie Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinnes.

  3. Die Anreise zum Spieleabend erfolgt unter Beachtung der Abstandsregeln im privaten PKW oder mit dem Fahrrad beziehungsweise zu Fuß, Fahrgemeinschaften werden ausgesetzt. Längere Anfahrtszeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln sind zu vermeiden, dort ist auf jeden Fall ein Mundschutz zu tragen.

  4. Um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, tragen sich alle Spielerinnen und Spieler in Teilnehmerlisten ein, und zwar mit ihrem Namen, ihrer Anschrift und ihrer Telefonnummer. Die Daten sind nach sechs Wochen zu löschen. Die Listen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geführt. Ein Datenschutzhinweis zur Führung dieser Listen kann unter https://datenschutz-generator.de/corona-kundendaten erstellt werden.

  5. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waschen sich vor dem Spieleabend die Hände, siehe dazu https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/

  6. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss immer eingehalten werden, also sowohl beim Verlassen und Betreten der Räumlichkeiten, als auch während des Spielens. Das heißt, sowohl zwischen einzelnen Tischen als auch zwischen allen Personen, die an einem Tisch sitzen, muss mindestens 1,5 Meter Abstand sein. Das bedeutet auch, dass der Tisch mindestens eine Tiefe von 1,5 Meter haben muss, besser sogar noch mehr.

  7. Neben dem Mindestabstand müssen auch die Grundflächenvorgaben beachtet werden. Es darf maximal eine Person je angefangener zugänglicher Grundfläche von XX Quadratmetern den Spielraum betreten.

  8. Alle Personen halten sich an die Husten- und Nies-Etikette, siehe https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen/.

  9. Beim Spieleabend darf nicht gegessen werden. Jede und jeder trinkt außerdem nur aus seinem eigenen Gefäß.

  10. Die Aufenthaltsräume werden regelmäßig gelüftet und zwar durch eine  Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten. Eine  Kipplüftung ist weitgehend  wirkungslos, da durch  sie kaum Luft ausgetauscht wird.

  11. Berührungen werden vermieden, also kein Händeschütteln zur Begrüßung, keine Umarmung zum Abschied und keine Kartenspiele, bei denen man Hände aufeinander schlägt oder auf eine Glocke hauen muss.

  12. Jeder Spieler fasst nur seine Würfel, Karten, Figuren oder andere Spielgegenstände an. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur, wenn ein Mitspieler dem gemeinsamen Hausstand angehört.

Spiele

Unter anderem lassen sich folgende Spiele unter Einhaltung der oben genannten Verhaltensregeln spielen:

Kooperative Spiele

  • Black Stories: Nur eine Person beantwortet Fragen zu Rätseln und berührt das Spielmaterial.
  • Concept/Conept Kids: Nur eine Person erklärt die Begriffe und berührt das Spielmaterial.
  • Die Legenden von Andor: Nur eine Person berührt das Spielmaterial.
  • Die verbotene Insel: Nur eine Person berührt das Spielmaterial.
  • Just One: Nur eine Person berührt die Begriffskarten und die Würfel. Die Hilfswörter schreibt jede Person mit einem eigenen Stift auf einen Zettel.
  • Kneipenquiz: Nur eine Person berührt das Spielmaterial.
  • Pandemie: Nur eine Person berührt das Spielmaterial.
  • Rollenspiele
  • Wer war’s: Nur eine Person berührt das Spielmaterial
  • Bitte ergänzen

Kompetitive Spiele

  • Das verrückte Labyrinth: Jede Person berührt nur seine Figur. Nur eine Person berührt die Labyrinth-Plättchen.
  • Der Kartograph: Nur eine Person berührt das „zentrale“ Spielmaterial.
  • Looping Louie: Jeder berührt nur seine Wippe.
  • Magic: The Gathering: Jede Person berührt nur die eigenen Karten und Tokens.
  • Nochmal: Nur eine Person würfelt.
  • Qwixx: Nur eine Person würfelt.
  • Speed Cups: Jede Person berührt nur die eigenen Becker. Die zentralen Karten berührt nur eine Person.
  • Take ist easy: Jeder berührt nur sein Spielmaterial.
  • Trails of Tucana: Nur eine Person berührt das „zentrale“ Spielmaterial.
  • Wer bin ich? Jede Person schreibt den gesuchten Begriff mit einem eigenen Stift auf einen Zettel und zeigt diesen offen vor. Der oder die Ratende schließt währenddessen die Augen.
  • Bitte ergänzen

Ideen für weitere Inhalte

Weitere Ergänzungen/Konkretisierungen des Hygienekonzeptes.
Werden Links zu Quellen benötigt?
Was, wenn Mitspieler sich beim Betreten die Hände desinfizieren und dann noch Einmalhandschuhe anziehen? Dürfen dann doch alle das komplette Spielmaterial anfassen?
Was, wenn man mit Spielmaterial spielt, das nach dem Spielen gereinigt/desinfiziert werden kann, zum Beispiel Plastikkarten?
Rechtliche Einschätzungen/Einordnungen
Wie viel Zeit muss zwischen der Benutzung eines Spieles von unterschiedlichen Spielgruppen liegen (Stichwort: Übertragung durch Oberflächen)
Muss ein Mund-und-Nasenschutz beim Spielen getragen werden?
Welche Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern?